Tagespflege-Einrichtungen

Der Besuch unserer Tagespflegeeinrichtungen bedeutet für Sie kurzweilige Unterhaltung in netter Gesellschaft und in großzügigen, barrierefrei ausgerichteten Räumlichkeiten.

Während des Tages gibt es bei uns ein abwechslungsreiches Programm mit Gedächtnisübungen, Spaziergängen, Musik, Gesprächskreisen und seniorengerechten Bewegungsübungen. Darüber hinaus, kann sich jeder nach seinen Möglichkeiten am Alltagsgeschehen beteiligen z.B. durch die Mithilfe bei hauswirtschaftlichen, gärtnerischen oder handwerklichen Tätigkeiten. Und auch für Ruhepausen bieten das Haus und der Garten ausreichend Gelegenheit.

 

Außerdem bieten wir Ihnen:

  • eine kompetente pflegerische Versorgung und Betreuung
  • gemeinsam täglich frisch zubereitete, bedürfnisgerechte Mahlzeiten
  • viele Kontakt- und Integrationsmöglichkeiten
  • sinnvolle Betätigungsangebote
  • gemeinsame Feste und Feiern (z.B. Geburtstagsfeiern, jahreszeitliche Feste)
  • die Vermittlung von ergo- bzw. physiotherapeutischen und logopädischen Angeboten
  • gemeinsame Aktivitäten und Ausflüge
  • einen Fahrdienst für Hin- und Rückfahrten

 

Finanzierung der Tagespflege

Grundsätzlich gilt, dass der Besuch der Tagespflege, sofern Ihnen ein Pflegegrad zugeordnet wurde, dieser bis zur Obergrenze des Pflegegradanspruches von den Pflegekassen finanziert wird. Die Zahlung des Pflegegeldes / der Sachleistungsansprüche erfolgt weiterhin zusätzlich und wird nicht angerechnet. Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die Tagespflege komplett zu finanzieren, werden die restlichen Kosten von den Tagesgästen selbst gezahlt oder können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag vom Sozialamt übernommen werden.

Für den Besuch unserer Tagespflegeeinrichtungen wird ein von den Pflegekassen anerkannter Tagessatz berechnet. Dieser richtet sich nach dem Ihnen zugebilligten Pflegegrad. Er setzt sich zusammen aus:

  • den pflegebedingten Kosten
  • den Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • den Investitionskosten
  • den Fahrtkosten

 

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Diese Kosten sind vom Gast selbst zu tragen. Gegebenenfalls übernimmt diese der Sozialhilfeträger oder sie können über die Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit einem zusätzlichen Betreuungsbedarf nach § 45b SGB XI bestritten werden.

Die Investitionskosten
Die Investitionskosten werden bei Gästen in den Pflegegraden 1-5 von den Kommunen getragen. Gäste, die keinem Pflegegrad zugeordnet sind, müssen diese Kosten selbst tragen.

Über die Pflegeversicherung lässt sich die Leistung Tagespflege zu großen Teilen finanzieren. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und machen Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Tageweise Pflegevertretung / Verhinderungspflege

Ihr Angehöriger verbringt den Tag in einer unserer Tagespflegeeinrichtungen, nimmt an geselligen Aktiviäten teil oder gestaltet den Tag individuell nach seinen Wünschen. Für die Hin- und Rückfahrt sorgt ein hauseigener Fahrdienst.

Lassen sie sich gerne von unseren Pflegedienstleitungen zu den Leistungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Tagespflege beraten!

Unser Expose zur Tagespflege

Unsere Standorte