Tagespflege
Kosten
Für den Besuch unserer Tagespflegeeinrichtung wird ein von den Pflegekassen anerkannter Tagessatz berechnet. Dieser richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe. Er setzt sich zusammen aus:
Die pflegebedingten Kosten und die Fahrtkosten
An den durch die Pflege anfallenden Kosten und den Fahrtkosten beteiligen sich die Pflegekassen bis zur Obergrenze der jeweils bewilligten Pflegestufe. Wenn zusätzlich zur Tagespflege ein ambulanter Pflegedienst zu Hause in Anspruch genommen wird, rechnet dieser zuerst seine Leistungen mit der Pflegekasse ab. Der verbleibende Restbetrag kann zusätzlich für die Finanzierung der Tagespflege verwendet werden.

Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die Tagespflege (und eventuell ambulante Pflege) komplett zu finanzieren, werden die restlichen Kosten von den Tagespflegegästen selbst gezahlt oder können auf Antrag vom Sozialamt übernommen werden.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in jedem Fall vom Gast selbst zu tragen. Gegebenenfalls übernimmt diese der Sozialhilfeträger oder sie können über die Leistungen der Pflegekasse für erhöhten Betreuungsbedarf bestritten werden.

Die Investitionskosten
Die Investitionskosten werden bei Gästen mit den Pflegestufen 1-3 von den Kommunen getragen. Gäste, die nicht in eine Pflegestufe eingestuft sind, müssen diese Kosten leider selbst tragen.

Für die Berechnung der Kosten und der damit verbundenen Anzahl der Aufenthaltstage wenden Sie sich direkt an uns. Wir erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten gerne in einem unverbindlichen Gespäch. Sie erhalten dann ein an Ihre Wünsche, Bedürfnisse und Erforderlichkeiten zugeschnittenes Angebot! Ihre Ansprechpartner finden Sie hier: » Ansprechpartner