Kosten
Für den Besuch unserer Tagespflegeeinrichtung wird ein von den Pflegekassen anerkannter
Tagessatz berechnet. Dieser richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe. Er setzt sich
zusammen aus:
- den pflegebedingten Kosten
- den Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- den Fahrtkosten (sofern unser Fahrdienst in Anspruch genommen wird)
Die pflegebedingten Kosten und die Fahrtkosten
An den durch die Pflege anfallenden Kosten und den Fahrtkosten beteiligen sich die
Pflegekassen bis zur Obergrenze der jeweils bewilligten Pflegestufe.
Wenn zusätzlich zur Tagespflege ein ambulanter Pflegedienst zu Hause in Anspruch
genommen wird, rechnet dieser zuerst seine Leistungen mit der Pflegekasse ab. Der
verbleibende Restbetrag kann zusätzlich für die Finanzierung der Tagespflege verwendet
werden.
Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die Tagespflege (und eventuell
ambulante Pflege) komplett zu finanzieren, werden die restlichen Kosten von den
Tagespflegegästen selbst gezahlt oder können auf Antrag vom Sozialamt übernommen
werden.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in jedem Fall vom Gast selbst zu tragen.
Gegebenenfalls übernimmt diese der Sozialhilfeträger oder sie können über die Leistungen
der Pflegekasse für erhöhten Betreuungsbedarf bestritten werden.
Die Investitionskosten
Die Investitionskosten werden bei Gästen mit den Pflegestufen 1-3 von den Kommunen
getragen. Gäste, die nicht in eine Pflegestufe eingestuft sind, müssen diese Kosten leider
selbst tragen.
Für die Berechnung der Kosten und der damit verbundenen Anzahl der Aufenthaltstage wenden Sie sich direkt an uns.
Wir erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten gerne in einem unverbindlichen Gespäch. Sie erhalten dann ein an Ihre
Wünsche, Bedürfnisse und Erforderlichkeiten zugeschnittenes Angebot! Ihre Ansprechpartner finden Sie hier:
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